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Zuliefergeschäft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: bezeichnet eine längerfristige Geschäftsbeziehung im B2B-Bereich, bei der ein Anbieter Produkte und Dienstleistungen für ein beschaffendes Unternehmen erstellt. Das Zuliefergeschäft kann die Erstausstattung, Nachrüstung und/oder Ersatzteilversorgung umfassen.

    2. Merkmale: Beim Lieferanten weicht das Absatzprogramm vom Produktionsprogramm ab. Produkte, die durch den Lieferanten gefertigt werden, werden nicht durch diesen abgesetzt, sondern beim Abnehmer in Produkte eingebaut oder weiterverarbeitet. Das Absatzprogramm ist damit flacher als das Produktionsprogramm.

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