1. I.e.S.: Aufsuchen und Gegenüberstellung solcher Größen (z.B. Erlöse und Kosten), die auf einen gemeinsamen identischen (dispositiven) Ursprung zurückgeführt werden können (Identitätsprinzip). Von zweckbedingten Aufteilungen, Schlüsselungen etc. zu unterscheiden (Anlastung).
2. I.w.S.: Verrechnung, Aufteilung, Schlüsselung, Zuteilung ohne eindeutig zwingende Begründung.
Vgl. auch Kostenverteilungsprinzipien.
Bestimmung der Person des Steuerpflichtigen für bestimmte Wirtschaftsgüter; Regelung in § 39 AO.
Vgl. auch wirtschaftliches Eigentum.