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Zurechnung

Definition

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I. Rechnungswesen:

1. I.e.S.: Aufsuchen und Gegenüberstellung solcher Größen (z.B. Erlöse und Kosten), die auf einen gemeinsamen identischen (dispositiven) Ursprung zurückgeführt werden können (Identitätsprinzip). Von zweckbedingten Aufteilungen, Schlüsselungen etc. zu unterscheiden (Anlastung).

2. I.w.S.: Verrechnung, Aufteilung, Schlüsselung, Zuteilung ohne eindeutig zwingende Begründung.

Vgl. auch Kostenverteilungsprinzipien.

II. Steuerrecht:

Bestimmung der Person des Steuerpflichtigen für bestimmte Wirtschaftsgüter; Regelung in § 39 AO.

Vgl. auch wirtschaftliches Eigentum.

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Sachgebiete
Zurechnung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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