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Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts; Sitz in Kassel.

    Rechtsgrundlage: Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) vom 31.7.1974 (BGBl. I 1660) m.spät.Änd.

    Aufgaben: Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Zahlung von Ausgleichsleistungen an Arbeitnehmer dieses Bereichs sowie Durchführung weiterer Aufgaben gemäß ZVALG.

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