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Zwischenverkauf vorbehalten

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Handelsklausel in Kaufvertragsangeboten, die eine Bindung des Verkäufers an das Vertragsangebot bei anderweitigem Verkauf vor Eingang der Annahmeerklärung des Käufers ausschließt.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Zwischenverkauf vorbehalten"

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