Ergebnisse "Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht" im Gabler Wirtschaftslexikon

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1. Gesellschaftsrecht/Steuerrecht: Abfindung bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft, die dem Betrag entspricht, der dem Ausscheidenden bei einer Auflösung ... mehr
Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und einiger betriebsrentenrechtliche Vorschriften zu den Alterseinkünften. Wurde durch ein Urteil des BVerfG vom ... mehr
Buchneuerscheinungen
„Office Spaces 2009“ gibt branchenübergreifend einen Überblick über die aktuellsten Einrichtungslösungen für Office-Arbeitsplätze – vom ergonomischen Einzelarbeitsplatz bis hin zur ... mehr
auf Gesetz beruhende Aussicht auf Versicherungsleistungen.
AOK
Abk. für Allgemeine Ortskrankenkasse (Ortskrankenkassen).
Teil des Beitrags zur Sozialversicherung, der (i.d.R. neben dem Arbeitnehmeranteil) vom Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu entrichten ist (Beitragssatz).
Arbeitgeberzuschuss wird gewährt bei (1) der freiwilligen oder privaten Krankenversicherung von Beschäftigten, (2) der privaten Lebensversicherung, (3) der privaten Zusatzversicherung, (4) dem Kurzarbeitergeld, (5) dem ... mehr
Teil des Beitrags zur Sozialversicherung, der - i.d.R. neben dem Arbeitgeberanteil - vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Der Arbeitnehmeranteil ist ... mehr
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind von der öffentlichen Arbeitsverwaltung bezuschusste Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein müssen. Sie sollen Arbeitslosen ... mehr
Bescheinigung des Arbeitgebers über alle Tatsachen, die für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld erheblich sein können ... mehr
I. Volkswirtschaftstheorie: Der dem Produktionsfaktor Arbeit zuzurechnende Teil des im Zuge der Produktion von Gütern entstandenen Einkommens. Die Entstehung des Arbeitseinkommens ... mehr
1. Arbeitsentgelt im Sinn des Arbeitsrechts: Inbegriff aller aus nichtselbstständiger Arbeit erzielten Einkünfte, d.h. aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis. 2. ... mehr
Bestimmte Arbeitnehmer, die nicht Deutsche im Sinn des Art. 116 GG sind, bedürfen zur Ausübung einer Beschäftigung einer Erlaubnis der ... mehr
Mit dem Arbeitsförderungsgesetz sollte im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik ein hoher Beschäftigungsstand realisiert, die Beschäftigungsstruktur verbessert und das Wachstum der Wirtschaft ... mehr
Gesetz vom 24.3.1997 (BGBl I 594), das zum 1.1.1998 mit dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB) ... mehr
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Die Spieltheorie ist eine mathematische Methode, die das rationale Entscheidungsverhalten in sozialen Konfliktsituationen ableitet, in denen der Erfolg des Einzelnen nicht nur vom eigenen Handeln, sondern auch von den Aktionen anderer abhängt. Der Begriff „Spieltheorie” beruht darauf, dass am Anfang ... mehr
von  Prof. Dr. Axel Ockenfels
Entrepreneurship bezeichnet zum einen das Ausnutzen unternehmerischer Gelegenheiten sowie den kreativen und gestalterischen unternehmerischen Prozess in einer Organisation, bzw. einer Phase unternehmerischen Wandels, und zum anderen eine wissenschaftliche Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre. Die Entrepreneurship-Forschung (auch Gründungsforschung) präsentiert sich als ein interdisziplinäres ... mehr
von  Prof. Dr. Tobias Kollmann
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