Ergebnisse "Verwaltungsrechtschutz, Verwaltungsgerichtsbarkeit" im Gabler Wirtschaftslexikon

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Auf Aufhebung eines Verwaltungsaktes (§ 42 I VwGO) gerichtete Klage.
Notwendigkeit für die an einem gerichtlichen Verfahren, v.a. als Kläger oder Beklagte Beteiligten, sich durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten ... mehr
I. Gerichtsverfahren: V.a. im Zivilprozess Stillstand eines Verfahrens, durch Gericht anzuordnen. II. Steuerrecht: 1. Aussetzung der Steuerfestsetzung bei Ungewissheit über ... mehr
Buchneuerscheinungen
Die Europäische Privatgesellschaft (EPG/SPE) ist eine neue Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mit ihr stehen nun innerhalb der ... mehr
Abk. für Bundesdisziplinargericht. Durch das Gesetz zur Neuordnung des Disziplinarrechts vom 9.7.2001 zum 31.12.2003 aufgelöst worden. Die gerichtlichen Verfahren wurden ... mehr
Begriff im Gerichtsverfahren. 1. Verwaltungsgerichtsbarkeit: Die Beteiligung einer Nichtpartei an dem Verwaltungsrechtsstreit deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden (sog. ... mehr
Rechtsmittel gegen Urteile erster Instanz zwecks erneuter Verhandlung des Rechtsstreites vor dem nächst höheren Gericht.
Eine Beschwer liegt vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung für den Betroffenen ungünstig ausgefallen ist (ihn beschwert). Sie ist Voraussetzung für ... mehr
Als gerichtlicher Rechtsbehelf führt sie dazu, dass eine angefochtene Maßnahme oder Entscheidung durch die nächsthöhere Instanz geprüft wird.
Möglichkeiten, durch die dem Gericht gegenüber der Beweis des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer Tatsache geführt werden kann (§§ 355 ff. ... mehr
oberster Gerichtshof des Bundes für die allg. Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sitz in Leipzig. 1. Besetzung: Es besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern ... mehr
Recht (Insolvenzrecht)
Abk. für Bundesverwaltungsgericht.
Recht (Insolvenzrecht)
nicht förmliche Beschwerdemöglichkeit, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die nächsthöhere Behörde desselben ... mehr
I. Zivilprozess: 1. Einspruch gegen Versäumnisurteil: Einzig zulässiger Rechtsbehelf gegen Versäumnisurteile. 2. Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren. II. Verwaltungsrecht: Widerspruch. ... mehr
vorläufige Regelung in Bezug auf den Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens (einstweilige Verfügung).
1. Zivilprozess: Vorläufige gerichtliche Anordnung (1) zur Sicherung von Ansprüchen, sowie (2) zur Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses. 2. Handelsrecht: In Handelssachen genügt die ... mehr
Recht (Allgemeines)
Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses.
Richter am Finanzgericht. Für die Berufsrichter gilt das allgemeine Richterrecht. Die ehrenamtlichen Finanzrichter (ehrenamtliche Richter) wirken bei der mündlichen Verhandlung ... mehr
Gerichtliches Verfahren, bei dem das angerufene Gericht die angefochtene Rechtsvorschrift, den angefochtenen Verwaltungsakt oder das Urteil nur aufheben (kassieren), nicht ... mehr
1. Zivilprozessordnung: Bis zur Rechtskraft des Urteils möglich, aber a) ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen ... mehr
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Entrepreneurship bezeichnet zum einen das Ausnutzen unternehmerischer Gelegenheiten sowie den kreativen und gestalterischen unternehmerischen Prozess in einer Organisation, bzw. einer Phase unternehmerischen Wandels, und zum anderen eine wissenschaftliche Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre. Die Entrepreneurship-Forschung (auch Gründungsforschung) präsentiert sich als ein interdisziplinäres ... mehr
von  Prof. Dr. Tobias Kollmann
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