Anschaffungspreis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestandteil der Anschaffungskosten; der Anschaffungspreis entspricht regelmäßig dem Kaufpreis minus abzugsfähiger Vorsteuer (§ 15 UStG), sofern der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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