Berufsverbandsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gliederung der Vereinigungen von Arbeitnehmern und -gebern (Berufsverbände) nach Berufszugehörigkeit. In der Bundesrepublik Deutschland überwiegt das Industrieverbandsprinzip. Berufsverbände auf Gewerkschaftsseite sind etwa der Marburger Bund, die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL) oder die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO).
Vgl. auch Koalition, Gewerkschaft.
Gegensatz: Industrieverbandsprinzip.
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