Ergebnisse "Beschäftigungsanspruch" im Gabler Wirtschaftslexikon

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Beziehungsgraph
Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung mit der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Nach h.M. hat im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz der Art. 1 ... mehr
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Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. An die Stelle des Betriebsrats kann ein Betriebsausschuss treten. Eine Kündigung ohne vorherige ... mehr
Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung mit der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Nach h.M. hat im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz der Art. 1 ... mehr
Pflicht des Arbeitgebers zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Arbeitnehmers.
Im Sprachgebrauch häufig kaufmännischer Angestellter, der in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt beschäftigte Angestellte.

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Seit 1858 erfolgt die Reformierung des türkischen Strafgesetzbuches (tStGB) infolge von Einflüssen aus dem Westen. Während bereits das 3. Strafgesetzbuch ... mehr
Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgehoben worden ... mehr
Teilhabe aller in einer Organisation vertretenen Gruppen am Willensbildungs- und Entscheidungsprozess. Im Besonderen wirtschaftliche Mitbestimmung, also die institutionelle Teilhabe der Arbeitnehmer(-vertreter) ... mehr
Einseitige Dienstenthebung durch den Arbeitgeber ohne Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Sie kommt häufig in zwei Fallgestaltungen vor: Nach einer ordentlichen Kündigung ... mehr
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen schwerwiegenden Verfehlung des Arbeitnehmers.
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