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Bustourismus

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff: Durch Reisebusunternehmen weit überwiegend im Gelegenheitsverkehr erbrachte inter- und nationale Reiseleistungen für Privatreisende, meist mit, aber auch ohne weitere Zusatzleistungen. Die Busunternehmen treten häufig gleichzeitig als Reiseveranstalter mit eigenem Katalog auf (Bustourismus i.e.S.).

    2. Weiteres: Im Bustourismus werden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) allg. Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Mietomnibusverkehre unterschieden. Der Busnahverkehr als Teilmarkt des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) nimmt im Zusammenwirken mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) darüber hinaus eine bedeutende Rolle bei der intermodalen Beförderung von Touristen auf der „letzten Meile“ zum Reiseendziel (oder vom Reiseendziel fort) ein.

    Im Rahmen von Busnahverkehrsleistungen zu erbringende touristische Reiseleistungen für größere Reisegruppen sind meist dem jeweiligen befördernden Busunternehmen vor Antritt der Reise zwecks ggf. erforderlicher Kapazitätsanpassungen anzuzeigen.

    Dem Bustourismus werden aufgrund des steigenden Durchschnittsalters der dt. Bevölkerung mittelfristig gute Marktchancen eingeräumt, da ältere Reisende das Hauptfahrgastaufkommen im Bustourismus stellen. Ob derartige Prognosen vor dem Hintergrund eines sich auch in den älteren Bevölkerungsgruppen abzeichnenden Wandels im Reise- und Mobilitätsverhalten der Realität entsprechen werden, kann allerdings bezweifelt werden.

    3. Rechtliche Grundlage: in Deutschland v.a. das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Zudem hat der europäische Gesetzgeber (z.B. durch die Änderung der „12-Tage-Regelung“) in der jüngsten Vergangenheit zunehmend starken Einfluss auf die Bustourismusunternehmen gewonnen.
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