Einheitswertzuschlag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Bewertungsgesetzes: pauschaler Zuschlag in Höhe von 40 Prozent des festgestellten Einheitswertes (§ 121a BewG), um die auf den 1.1.1964 festgestellten Einheitswerte von Grundstücken, bes. Betriebsgrundstücken, bei ihrer Anwendung ab 1974 den geänderten Wertverhältnissen anzupassen (Grundbesitz).
Regelung für die neuen Bundesländer: In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschlag - je nach Grundstücksart - bis zu 500 Prozent, allerdings bezogen auf die Einheitswerte zum 1.1.1935 (Einheitswert). Bedeutung hat der Einheitswertzuschlag heute nur noch für eine Kürzungsvorschrift bei der Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 1 GewStG), nicht dagegen für die Grundsteuer.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Anschaffungskosten Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Darlehen Firmenwert Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Nachhaltigkeit Nichtigkeit Personengesellschaft Rückstellung Sonderausgaben offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Einheitswertzuschlag
ausgehend
eingehend
Einheitswertzuschlag
ausgehend