Direkt zum Inhalt

Gesamtkostenverfahren

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gestaltungsform der Erfolgsrechnung, bei der die gesamten Kosten bzw. Aufwendungen einer Periode den gesamten Erlösen bzw. Erträgen derselben Periode (also einschließlich der Erträge aus Bestandserhöhungen an Halb- und Fertigfabrikaten und den selbsterstellten Anlagen) gegenübergestellt werden. Dadurch ergibt sich eine (unsaldierte) Bruttodarstellung der Ergebnisquellen gegliedert nach Aufwands- und Ertragsarten.

    Gegensatz: Umsatzkostenverfahren.

    2. Kostenrechnung: Der Rechnungsgang wird wie folgt dargestellt:

    3. Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften: Das Gesamtkostenverfahren ist im Rahmen der nach der Staffelform aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), § 275 I HGB, ebenso zulässig wie das Umsatzkostenverfahren. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens lassen sich dabei die betrieblichen Erträge mit den betrieblichen Aufwendungen zu einem „betrieblichen Ergebnis” (anders: Betriebsergebnis in der Kostenrechnung) saldieren, die Finanzerträge ergeben saldiert mit den Finanzaufwendungen das Finanzergebnis. Betriebliches Ergebnis und Finanzergebnis bilden das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit”. Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses (Saldo der außerordentlichen Aufwendungen mit den außerordentlichen Erträgen) und nach Abzug der den einzelnen Ergebnisteilen nicht zurechenbaren Ertragsteuern und der nicht zugerechneten sonstigen Steuern (anders aber Anschaffungsnebenkosten) ergibt sich der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag als Unternehmungsergebnis.

    4. Beurteilung: Eine klare Erfolgsspaltung im betriebswirtschaftlichen Sinn bietet das Gesamtkostenverfahren nicht, da weder eine Trennung nach betrieblichen und betriebsfremden, einmaligen und regelmäßigen, periodeneigenen und periodenfremden Aufwendungen und Erträgen noch nach Produktarten möglich ist. Im Zuge der Internationalisierung der Rechnungslegung verliert das Gesamtkostenverfahren zunehmend an Bedeutung.

    Zur Aussagefähigkeit: Bilanzanalyse.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Gesamtkostenverfahren"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Gesamtkostenverfahren Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gesamtkostenverfahren-35681 node35681 Gesamtkostenverfahren node30907 außerordentliche Aufwendungen node35681->node30907 node31208 Abschreibung node31208->node35681 node33703 Gewinn- und Verlustrechnung ... node31208->node33703 node38788 Niederstwertprinzip node31208->node38788 node27867 Bruttoinlandsprodukt (BIP) node27867->node31208 node33703->node35681 node33703->node30907 node43215 sonstige betriebliche Aufwendungen node43215->node35681 node43215->node31208 node43215->node33703 node39198 neutrale Aufwendungen node43215->node39198 node39327 Kosten node43215->node39327 node43215->node30907 node34658 Doppelte Buchhaltung node34658->node33703 node27889 Aktiengesellschaft (AG) node27889->node33703 node30907->node39198 node45766 Steuern node45766->node35681 node45766->node33703 node49034 Volkseinkommen node45766->node49034 node49053 Zoll node49053->node45766
    Mindmap Gesamtkostenverfahren Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gesamtkostenverfahren-35681 node35681 Gesamtkostenverfahren node33703 Gewinn- und Verlustrechnung ... node35681->node33703 node30907 außerordentliche Aufwendungen node35681->node30907 node31208 Abschreibung node31208->node35681 node43215 sonstige betriebliche Aufwendungen node43215->node35681 node45766 Steuern node45766->node35681

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete