Leistungszusage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Versorgungsleistungen unabhängig vom erforderlichen Aufwand für die Finanzierung zugesagt werden. Im Vordergrund steht also die versprochene Leistung, die konkret festgelegt wird. Die Risiken der Finanzierung übernimmt der Arbeitgeber. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage und der Beitragszusage mit Mindestleistung gilt hingegen ein Beitragsprimat.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Leistungszusage
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