Minderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
beim Kaufvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag und bei der Miete die Herabsetzung des Preises bzw. des Mietzinses wegen eines Mangels (Sachmängelhaftung).
Zur Minderung beim Kauf-, Werk- und Reisevertrag ist der Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem z.Z. des Vertragsabschlusses der Wert der mangelfreien Leistung zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde (§§ 441 III, 638 III, 651d I BGB).
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