Direkt zum Inhalt

Schaden

Definition: Was ist "Schaden"?

durch einen schädigenden Umstand entstehende materielle (seltener ideelle) Nachteile.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bürgerliches Recht
    2. Versicherungswesen
    3. Rechnungswesen

    durch einen schädigenden Umstand entstehende materielle (seltener ideelle) Nachteile.

    Bürgerliches Recht

    Differenz zwischen dem Vermögensstand vor und nach dem Schadenereignis, abgestellt auf den Zeitwert (Abzug „neu für alt“).

    Versicherungswesen

    Zentralbegriff der Schadenversicherung, der sich aus der negativen Beeinträchtigung des versicherten Interesses ergibt. Höchstgrenze der Ersatzleistung (Bereicherungsverbot), die i.d.R. in Geld erfolgt (ausgenommen z.B. Naturalersatz bei der Glasversicherung). Bei Unterversicherung (Vollwertversicherung) Schadenersatz nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. Beteiligung des Versicherungsnehmers am Schaden durch Franchise oder Selbstbeteiligung. Soll neben dem Substanzinteresse (eigentlicher Sachschaden) auch ein anderes Interesse (z.B. Gewinninteresse) geschützt werden, so muss dies bes. vereinbart werden (z.B. Mietverlustversicherung).

    Der Versicherungsnehmer ist im Schadenfall zur Abwendung und Minderung des Schadens und zur Auskunftserteilung gegenüber dem Versicherer verpflichtet (Schadenabwendung, Schadenminderung).

    Sonderregelungen: Ablehnung der Leistungspflicht im Schadenfall, Klagefrist für Versicherungsansprüche, Heranziehung von Sachverständigen, Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen.

    Rechnungswesen

    1. Die durch Beschädigung oder Vernichtung von Teilen des Betriebsvermögens durch höhere Gewalt, Brand, Diebstahl oder durch behördlichen Eingriff eintretenden Vermögensminderungen sind als Betriebsverluste dem Rechnungsabschnitt zuzuschreiben, in dem sie entstanden sind. Der entstandene Schaden (z.B. Brandschaden) wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unter den Aufwendungen erfasst.

    2. Wird durch die Höhe einer Versicherungsentschädigung eine stille Rücklage frei, liegt also der Buchwert der vernichteten oder beschädigten Sache niedriger als der Entschädigungsbetrag, so kann die Auflösung der stillen Reserve in Handels- und Steuerbilanz vermieden werden, soweit für die vernichteten Gegenstände Ersatz angeschafft wird. Die stille Reserve ist mit dem Ersatzgegenstand aufzurechnen.

    Beispiel: Gebäudebuchwert 50.000 Euro, Versicherungssumme 60.000 Euro, Ersatzgebäude 80.000 Euro.

    Zu buchen:
    (1) Aufdeckung der stillen Reserve: Außerplanmäßige Abschreibungen an Gebäude 50.000 Euro; Forderungen an sonstige betriebliche Erträge 60.000 Euro, sonstige betriebliche Aufwendungen an Sonderposten mit Rücklageanteil 10.000 Euro.
    (2) Übertragung der stillen Reserve: Neubau an Geldkonto 80.000 Euro; Sonderposten mit Rücklageanteil an sonstige betriebliche Erträge 10.000 Euro; außerplanmäßige Abschreibungen an Neubau 10.000 Euro.

    Vgl. auch Rücklagen für Ersatzbeschaffung (Rücklagen).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Schaden"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Schaden Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/schaden-46519 node46519 Schaden node35359 Franchise node46519->node35359 node46836 stille Rücklagen node46519->node46836 node33703 Gewinn- und Verlustrechnung ... node46519->node33703 node48890 Verjährung node46519->node48890 node44905 Rücklagen node46519->node44905 node33103 Eigentumsvorbehalt node33109 hybride Organisationsformen node33109->node35359 node51921 Flagship Store node51921->node35359 node38325 Kooperationsformen des Handels node38325->node35359 node52155 Krankenkasse node35359->node52155 node49393 Verschmelzung node49393->node46836 node38788 Niederstwertprinzip node38788->node46836 node43179 Rückstellung node46836->node43179 node31208 Abschreibung node46836->node31208 node47636 Wechsel node30794 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) node44319 Sicherungsübereignung node33703->node31208 node48890->node33103 node48890->node47636 node48890->node30794 node48890->node44319 node31477 Bilanz node34982 Eigenkapital node38061 Kapital node38061->node44905 node44905->node31477 node44905->node34982 node44905->node43179 node43215 sonstige betriebliche Aufwendungen node43215->node33703 node27889 Aktiengesellschaft (AG) node27889->node33703 node34658 Doppelte Buchhaltung node34658->node33703
    Mindmap Schaden Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/schaden-46519 node46519 Schaden node33703 Gewinn- und Verlustrechnung ... node46519->node33703 node44905 Rücklagen node46519->node44905 node48890 Verjährung node46519->node48890 node46836 stille Rücklagen node46519->node46836 node35359 Franchise node46519->node35359

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete