Schwarzhandel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schleichhandel; Handel mit Waren unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften. Waren sind Schmuggel- oder Hehlerwaren, Drogen und zum Verkauf nicht freigegebene, z.B. verdorbene, gesundheitsgefährdende Waren.
Beispiel sind der Verkauf von verdorbenen Fleisch (Gammelfleisch-Skandal) oder der Schwarzhandel in Zeiten der Warenknappheit bei gleichzeitiger Kontingentierung durch den Staat (in Kriegs- und Nachkriegszeiten oder in Ländern mit Zentralverwaltungswirtschaft).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kennzahlen Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Schwarzhandel
ausgehend
eingehend
Schwarzhandel
ausgehend