Direkt zum Inhalt

Sonderabgaben

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Charakterisierung: Abgaben, die nur einer Gruppe auferlegt werden; i.d.R. erhoben als Ausgleichsabgabe (z.B. Ausbildungsplatzabgabe, Abgabe nach dem Milch- und Fettgesetz, Schwerbehindertenabgabe), Branchenabgaben oder Fondbeiträge etc. Da Sonderabgaben geeignet sind, die Zuständigkeitsverteilung der bundesrepublikanischen Finanzverfassung zu unterlaufen, ist eine genaue Abgrenzung zum abgabenrechtlichen Steuerbegriff (Abgaben) und eine Präzisierung der Einsatzbereiche nötig: Laut Bundesverfassungsgericht ist eine Sonderabgabe anstelle einer Steuer nur (ausnahmsweise) zulässig, wenn die Gruppe, der die Sonderabgaben auferlegt wird, eine bes., spezifizierbare Beziehung zu dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck aufweist und hinsichtlich bestimmter Merkmale (gemeinsame Interessen) homogen ist.

    2. Verwendung: Das Abgabenaufkommen ist gruppennützig zu verwenden, d.h. die Gelder müssen der gleichen Gruppe wieder zufließen. Verwendung und Erhebung sollten demselben Zweck dienen. Sonderabgaben dürfen nicht wie die Steuer zur Finanzierung allgemeiner Staatsausgaben herangezogen werden; das Nonaffektationsprinzip gilt nicht. Sonderabgaben sind Abgaben zur Finanzierung bes. Aufgaben, die nicht in den Haushaltsplänen erfasst sind.

    3. Bedeutung: Sonderabgaben sind von wirtschaftspolitischer Bedeutung, da sie als pretiales allokationspolitisches Lenkungsinstrument (Wirkungszweckabgaben) gezielt einsetzbar sind, z.B. Schwerbehindertenabgabe (Unterstützung der Durchsetzung der Pflichtplatzquote nach dem Schwerbehindertengesetz), Abwasserabgabe, zukünftig evtl. eine Emissionsabgabe.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Sonderabgaben"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Sonderabgaben Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sonderabgaben-44979 node44979 Sonderabgaben node30123 Abgaben node44979->node30123 node39499 Nonaffektationsprinzip node44979->node39499 node30171 Abgrenzung node30123->node30171 node45766 Steuern node30123->node45766 node48326 Verwaltungskosten node30123->node48326 node49053 Zoll node30123->node49053 node36520 Haushaltsplan node39499->node36520 node36068 Haushaltsgrundsätze node39499->node36068 node48972 Verwendungszwecksteuer node48972->node39499
    Mindmap Sonderabgaben Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sonderabgaben-44979 node44979 Sonderabgaben node30123 Abgaben node44979->node30123 node39499 Nonaffektationsprinzip node44979->node39499

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete