Teesteuer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verbrauchsteuer, auf Tee, die im Kaffee- und Teesteuergesetz geregelt gewesen ist; zum 1.1.1993 aufgrund der Einführung des EU-Binnenmarktes abgeschafft. Sie war seit 1949 als Bundessteuer ausgestaltet und eine von der Bundesfinanzverwaltung - den Hauptzollämtern - verwaltete und erhobene Verbrauchsteuer.
Aufkommen: 1992: 30,3 Mio. Euro, 1991: 34 Mio. Euro, 1990: 31 Mio. Euro.
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