Unterhaltssicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistungen an die Familienangehörigen eines zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen, die es der Familie ermöglichen sollen, während dieser Zeit einen angemessenen Lebensstandard beizubehalten; geregelt im Unterhaltssicherungsgesetz i.d.F. vom 26.8.2008 (BGBl. I 1774).
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