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Verhalten

Definition: Was ist "Verhalten"?

Verhalten umfasst i.d.R. drei Dimensionen: Handeln, Dulden (Stillhalten, Zulassen) und Unterlassen als Nichthandeln. In einer weitergehenden Differenzierung kann man drei Ebenen von Verhalten unterscheiden: a) Unbewusste, physiologische Reaktionen des Organismus;
b) gelernte, routinierte, aber nicht bewusst oder nur unterbewusst gesteuerte Verhaltensweisen;
c) bewusstes, gesteuertes Handeln.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Verhalten umfasst i.d.R. drei Dimensionen: Handeln, Dulden (Stillhalten, Zulassen) und Unterlassen als Nichthandeln. In einer weitergehenden Differenzierung kann man drei Ebenen von Verhalten unterscheiden: a) Unbewusste, physiologische Reaktionen des Organismus;
    b) gelernte, routinierte, aber nicht bewusst oder nur unterbewusst gesteuerte Verhaltensweisen;
    c) bewusstes, gesteuertes Handeln.

    2. Formen von Verhalten: Verhalten bezeichnet: a) Sozialverhalten, in Soziologie und Psychologie alle Verhaltensweisen von Menschen, die auf Reaktionen und/ oder Aktionen anderer Gruppenmitglieder zielen;
    b) soziales Handeln, ein Tun, Dulden oder Unterlassen, das für den Akteur subjektiv sinnhaft, auch am Verhalten Anderer orientiert ist.

    3. Vier Typen sozialen Handelns: Max Weber unterscheidet vier Typen sozialen Handelns: (1) Zweckrationales Handeln: Dem Handeln liegt ein bewusstes Zweck-Mittel-Kalkül zugrunde;
    (2) Wertrationales Handeln: Es ist bestimmt durch den bewussten Glauben an den ethischen, ästhetischen oder religiösen Eigenwert eines Verhaltens, unabhängig vom Erfolg;
    (3) Affekthandeln: Dazu gehört insbesondere emotionales Verhalten, das durch situative Affekte bestimmt ist;
    (4) Traditionelles Handeln: Es richtet sich stark nach Gewohnheiten.

    c) Exploratives Verhalten, d.h. sich mit Themen beschäftigen, über die man keine oder wenig Ahnung hat;
    d) Verhaltensökonomik, d.h. die Auseinandersetzung mit irrationalem menschlichen Verhalten;
    e) schlüssiges (konkludentes) Verhalten: das ist im Zivilrecht eine Form des Handelns, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung ausdrücklich erfolgt.

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    Weber, M.:Wirtschaft und Gesellschaft
    Köln, Berlin, 1964, S. S. 3

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