Versicherungsunternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherer.
1. Begriff: Produzent und Anbieter von Versicherungsschutz. Das Versicherungsunternehmen ist neben dem Versicherungsnehmer die zweite Vertragspartei in einem Versicherungsvertrag.
2. Rechtspositionen: Das Versicherungsunternehmen übernimmt gegen eine kalkulierte Prämie das versicherte Risiko von einem Versicherungsnehmer und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.
3. Rechtsformen: Versicherungsunternehmen können als Aktiengesellschaft (AG), als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen oder als Societas Europaea (SE) tätig sein.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Versicherungsunternehmen
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