unentgeltliche Übertragung; ohne unmittelbare ökonomische Gegenleistung erbrachte bzw. empfangene Güter- und/oder Geldleistungen an das Ausland bzw. aus dem Ausland. Zu ... mehr
unentgeltliche Übertragung; ohne unmittelbare ökonomische Gegenleistung erbrachte bzw. empfangene Güter- und/oder Geldleistungen an das Ausland bzw. aus dem Ausland. Zu ... mehr
einseitige, d.h. ohne unmittelbare Gegenleistung erfolgende Übertragungen von Gütern, Dienstleistungen, oder Finanzaktiva.
Beispiele: Entwicklungshilfeleistungen in realer Form (z.B. unentgeltliche Lieferung von ... mehr
I. Begriff: Das Kunstwort „Ergonomie“ ist griechischen Ursprungs und setzt sich zusammen aus den Begriffen „ergon“, gleichbedeutend mit dem Begriff Arbeit und „nomos“, was mit Gesetz oder Regel übersetzt werden kann. Daraus folgt, dass die Ergonomie die Lehre der Gesetzmäßigkeit ... mehr
Die Rechtsökonomik (engl.: Law and Economics) betrachtet das Recht als ökonomischen Gegenstand. Vornehmlich Institutionen, Grundlagen und Strukturen des Rechts sowie Fragestellungen rechtlicher Natur werden vom Standpunkt der Volkswirtschaftslehre aus untersucht. Das Vorgehen verbindet Ökonomen und Juristen, deren Interesse dem Entscheidungsverhalten ... mehr