Ergebnisse "einseitige Übertragung" im Gabler Wirtschaftslexikon

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unentgeltliche Übertragung; ohne unmittelbare ökonomische Gegenleistung erbrachte bzw. empfangene Güter- und/oder Geldleistungen an das Ausland bzw. aus dem Ausland. Zu ... mehr
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unentgeltliche Übertragung; ohne unmittelbare ökonomische Gegenleistung erbrachte bzw. empfangene Güter- und/oder Geldleistungen an das Ausland bzw. aus dem Ausland. Zu ... mehr
einseitige, d.h. ohne unmittelbare Gegenleistung erfolgende Übertragungen von Gütern, Dienstleistungen, oder Finanzaktiva. Beispiele: Entwicklungshilfeleistungen in realer Form (z.B. unentgeltliche Lieferung von ... mehr
einseitige Übertragung, Bilanz der laufenden Übertragungen.
Einseitige Änderung von Art, Ort oder Umfang der Tätigkeit durch den Arbeitgeber. Die Versetzung muss nach dem Arbeitsvertrag zulässig sein ... mehr

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