Beanstandung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Beim Kauf, Werkvertrag und anderern Verträgen: Mängelrüge, Mängelanzeige.
2. Bei Jahresabschlussprüfung durch Abschlussprüfer: Bestätigungsvermerk.
3. Bei Außenprüfung: Schlussbesprechung.
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