Außenwirtschaftsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff: zusammenfassende Bezeichnung für die Rechtsvorschriften, welche die Wirtschaftsvorgänge, die über die Grenzen einer Volkswirtschaft hinausgreifen, betreffen.
Grundlagen des dt. Außenwirtschaftsrechts sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das 1961 in Kraft getretene dt. Außenwirtschaftsrecht beruht auf dem Grundsatz, dass alle Geschäfte mit dem Ausland zulässig sind, soweit nicht ausdrücklich Beschränkungen angeordnet sind (§ 1 S. 1 AWG, Außenwirtschaftsfreiheit). Das dt. Außenwirtschaftsrecht ist mit Wirkung vom 1.9.2013 umfassend neugefasst und novelliert worden (Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts v. 6.6.2013, BGBl. I 1482).
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Außenwirtschaftsrecht
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eingehend
- Ausfuhrlieferung
- Ausfuhrverfahren
- ausländische Unternehmungen im Inland
- ausländische Wertpapiere
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
- Einfuhrverbot
- Einziehung
- Gebietsansässige
- Gebietsfremde
- Gemeinschaftsfremde
- Transithandelsgeschäfte
- Ursprungsnachweis
- Verbrauchsland
- Versandverfahren
- Versendungsland
- Warenwert
- Wirtschaftsgebiet
- Zollzweckgemeinschaft
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