Altfahrzeug
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach der Altfahrzeug-VO i.d.F. vom 21.6.2002 (BGBl. I 2214) m.spät.Änd. sind Hersteller von Fahrzeugen verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke vom Letzthalter zurückzunehmen (§ 3 I).
Vgl. auch Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
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