akzessorische Sicherheiten
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unbedingt und dauernd mit dem Bestand einer Forderung verbundene Kreditsicherheiten (Sicherheit). Akzessorische Sicherheiten haben ein unselbstständiges Nebenrecht zum Gegenstand, das nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung gilt. Im Gegensatz zu den nicht akzessorischen Sicherheiten kann die Übertragung von akzessorischen Sicherheiten nur durch Abtretung der zugrunde liegenden Forderung erfolgen. Zu den akzessorischen Sicherheiten zählen: Bürgschaft, Pfandrecht und Hypothek.
Gegensatz: nicht akzessorische (fiduziarische) Sicherheiten.
Bücher
Troisdorf, 2011
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Asset Deal Bank Bankgeschäfte Credit Spread Deregulierung Dotationskapital Effizienz des Kapitalmarkts Factoring Finanzdienstleistungen Freistellungsauftrag Kreditinstitute Moratorium Patronatserklärung Sicherungshypothek Sparkassen Umsatzrentabilität Volcker Rule Wholesale Banking Währungsrisiko akzessorische Sicherheiten
eingehend
akzessorische Sicherheiten
ausgehend
eingehend
akzessorische Sicherheiten
ausgehend