Ersatzwirtschaftsgut
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Einkommensteuerrechts (§ 6b EStG): Wirtschaftsgut, das als funktionsgleicher Ersatz für ein aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenes Wirtschaftsgut hergestellt oder angeschafft wird und auf das unter bestimmten Voraussetzungen die stillen Rücklagen des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übertragen werden dürfen.
Vgl. auch Ersatzbeschaffungsrücklage.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Anschaffungskosten Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Darlehen Firmenwert Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Nachhaltigkeit Nichtigkeit Personengesellschaft Rückstellung Sonderausgaben offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Ersatzwirtschaftsgut
ausgehend
eingehend
Ersatzwirtschaftsgut
ausgehend