Haben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die rechte Seite eines Kontos, die bei Aktivkonten für die Eintragungen der Abgänge, ggf. Abschreibungen, also der Aktivpostenabnahme, und bei Passivkonten für die Passivpostenzunahme benutzt wird. In den Eigenkapitalkonten ist die Haben-Seite die der Kapitalzunahme durch Gewinn oder Einlagen. Die Haben-Seite der Erfolgskonten weist die Erträge aus.
Linke Kontoseite: Soll.
Vgl. auch Buchhaltungstheorien.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Betriebsstoffe Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) neutrale Aufwendungen pagatorisch
eingehend
Haben
ausgehend