Goldklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Vereinbarung (Wertsicherungsklausel), dass eine Schuld (einschließlich Zinsen) in Gold bzw. Goldwert zurückzuzahlen ist.
Arten: Goldmünzklausel und Goldwertklausel. Durch das "Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden" sind Goldklauseln in Deutschland seit 2007 i.d.R. unwirksam.
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