Eingangssteuersatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuersatz, mit dem nach dem Grundfreibetrag der Einkommensteuertarif beginnt. Werte: aktuell 14 Prozent, davor: 15 Prozent (2005), 16 Prozent (2004), 19,9 Prozent (bis 2003), 22,9 Prozent (2000).
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