Havariekommissar
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beauftragter, der aufgrund besonderer Vollmacht des Versicherers am Havarieort Ursache und Höhe des Schadens feststellt und darüber ein Besichtigungsprotokoll (Havariezertifikat) erstellt. In selteneren Fällen ist der Havariekommissar auch zur Anerkennung und Auszahlung von Schäden bevollmächtigt. Die Inanspruchnahme erfolgt häufig auch durch Verbände und Vereinigungen (Verein Hamburger Assecuradeure, Verein Bremer Seeversicherer e.V., Verein Hanseatischer Transportversicherer e.V., Lloyd's of London).
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
eingehend
Havariekommissar
ausgehend
eingehend
Havariekommissar
ausgehend