mildtätige Zwecke
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Tätigkeit, die ausschließlich und unmittelbar auf die Unterstützung bedürftiger Personen gerichtet ist; bedürftig sind Personen, die wegen ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen.
2. Besteuerung: Mildtätige Körperschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit.
Spenden für mildtätige Zwecke sind bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben und bei der Körperschaftsteuer als Aufwendungen abzugsfähig.
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