Materialbeistellung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Umsatzsteuerrechts für das Zurverfügungstellen von Material durch den Auftraggeber an den Hersteller eines Werkes. Das beigestellte Material ist nicht Bestandteil der Leistung des Werkunternehmers, auch wenn er bei der Materialbeschaffung als Agent oder Berater mitwirkt. Materialbeistellung ist eine Form der Leistungsbeistellung (i.w.S.).
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