Ladeneinrichtung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausstattung eines Ladens mit Möbeln, Beleuchtungskörpern, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußbodenbelägen, Einkaufswagen u.a. Die Ladeneinrichtung soll den Warenverkauf technisch ermöglichen, aber auch durch atmosphärische Gestaltung werbend wirken. Abnutzung durch Verschleiß und Veralten (Ladenverschleiß).
In der Bilanz werden die Gegenstände der Ladeneinrichtung i.d.R. auf der Aktivseite als Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen.
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