Streitgegenstand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Zivilprozessrechts zur Bestimmung und Abgrenzung des zur Entscheidung gestellten Streitstoffes. Der Streitgegenstand wird im Zivilprozess durch den Klageantrag und die zur näheren Begründung und Abgrenzung angeführten Tatsachen (Sachverhalt) bestimmt. Wichtig v.a. für den Umfang der Rechtskraft, die sich nur auf den von dem Kläger zur Entscheidung des Gerichts gestellten Streitgegenstand erstreckt.
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