Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsverordnung vom 28.1.2003 (BStBl. I 162) m.spät.Änd., regelt u.a. die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen.
Gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18. 7. 2016 (BGBl I S. 1679) ist die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung mit Wirkung v. 1. 1. 2017 außer Kraft getreten. Ihre Regelungen wurden am 1. Januar 2017 direkt in die Abgabenordnung überführt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufrechnung Bestandskraft Betriebsstätte Bevollmächtigter Buchführungspflicht Eigentum Feststellungsbescheid Gesamtrechtsnachfolge Geschäftsfähigkeit Haftung Nichtigkeit Sittenwidrigkeit Sitz Stundung Treuhänder Verjährung Verwaltungsakt Veräußerung eidesstattliche Versicherung wirtschaftliches Eigentum
eingehend
Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV)
ausgehend
eingehend
Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV)
ausgehend