Unschuldsvermutung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach Art. 6 II Menschenrechtskonvention (MRK) wird bis zur gesetzlich geforderten Nachweiserbringung der Schuld vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist. Folgt auch aus dem Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 II, 28 I S. 1 GG.
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