tauschähnlicher Umsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff aus der Umsatzsteuer: ein Geschäft, bei dem die Lieferung oder sonstige Leistung der einen Seite von der anderen Seite auch mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung (ggf. mit barer Zuzahlung) bezahlt wird. Wird grundsätzlich behandelt wie ein Tausch.
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