Doppelversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff für die mehrfache Versicherung eines Interesses gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherungsunternehmen und damit für eine insgesamt überhöhte Versicherungsdeckung. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde inzwischen der Begriff Doppelversicherung durch den präziseren Begriff der Mehrfachversicherung ersetzt, die nunmehr in §§ 78, 79 VVG geregelt ist.
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Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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