ErbStG
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.2.1974. Letztmalig und umfassend geändert im Rahmen der Erbschaftsteuerreform durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 14.10.2016. Da gewisse Paragraphen als verfassungswidrig erklärt wurden (BVerfG, Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12, BGBl. 2015 I, S. 4) musste der Gesetzgeber spätestens bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung treffen.
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