einseitiges Zinsanpassungsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wird bei Ablauf einer Zinsfestschreibung (Sollzinsbindungsfrist) eines Baufinanzierungskredits lediglich der Sollzinssatz verändert und die sonstigen Bedingungen (bisherige Zinsbindungsdauer, Tilgungssatz etc.) bleiben unverändert, so ist kein neuer Kreditvertrag erforderlich, es genügt eine schriftliche Vereinbarung über den neuen Zinssatz. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist, gilt der neue Zinssatz als vereinbart (§ 315 BGB).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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