Rundfunkstaatsverträge
Seit dem 1.1.1992 besteht der „Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland“ (RStV) als rundfunkrechtliche Gesamtregelung. Der Anwendungsbereich der hierunter gefassten Teil-Rundfunkstaatsverträge reicht vom Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) und Telemedien bis hin zum Jugendmedienschutz....
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