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Gewinnsparen
Lossparen, Prämiensparen; Sparform, bei der mit der Leistung der Spareinlage gleichzeitig ein Lotterielos erworben wird, das an der Verlosung von Geld- und/oder Sachwerten teilnimmt. Beispiel: Sparer kauft ein Los für zehn Euro pro Monat, davon werden acht Euro am Ende des Jahres dem Sparkonto gutgeschrieben, mit einem Los in Höhe von zwei Euro nimmt er an einer Lotterie teil....
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BWL
(
Einlagengeschäft
)
Gewinnspiele
Kundenfang. ...
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
)
Gewinnsteuern
Ertragsbesteuerung. ...
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Gewinnthesaurierung
Selbstfinanzierung....
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BWL
(
Unternehmensfinanzierung
)
Gewinnthese
These, wonach der Marktwert eines Unternehmens nur von den künftigen Gewinnen unabhängig von deren Ausschüttung oder Entnahme und der herrschenden Marktrendite (Rendite) bestimmt wird (Unternehmungsbewertung). Gegensatz: Dividendenthese. ...
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BWL
(
Unternehmensbewertung
) ,
BWL
(
Unternehmensfinanzierung
)
Gewinnungsbetriebe
alternativer Begriff für Urproduktionsbetriebe (Urproduktion). ...
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BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
)
Gewinnvergleichsrechnung
1. Begriff: Verfahren der statischen Investitionsrechnung. Die Gewinnvergleichsrechnung ermittelt einen durchschnittlichen Periodengewinn als Differenz zwischen den durch das Investitionsprojekt erzielten Erlösen und Kosten. Die Investitionsprojekte werden anhand des für ein repräsentatives...
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BWL
(
Investition
)
Gewinnversicherung
entgangener Gewinn. ...
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Recht
(
Privatversicherungsrecht
)
Gewinnverteilung
Gewinnausschüttung....
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Recht
(
Kapitalgesellschaften, GmbH
) ,
Recht
(
Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG, Partnergesellschaft, Reederei)
)
Gewinnverwendung
GrundsätzlichesVerwendung des Gewinns bes. bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Das Vorschlagsrecht für die Gewinnverwendung liegt beim Vorstand; Beschlussfassung über die Gewinnverwendung durch Hauptversammlung (AG), Gesellschafterversammlung (GmbH) oder Generalversammlung...
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Gewinnvortrag
durch Gewinnverwendungsbeschluss verbleibender Gewinnrest zur Regulierung der Gewinnverwendung in späteren Jahren; wird auf das jeweils folgende Geschäftsjahr vorgetragen und der Ausschüttungsbasis (Bilanzgewinn) hinzugerechnet. Auszuweisen als Bilanzposition „Gewinnvortrag/Verlustvortrag”. Vgl. auch Verlustvortrag....
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Gewinnzone
Beschäftigungsbereich, in dem die Erlöse über den Gesamtkosten liegen. Bei linearen Kosten- und Erlösverläufen beginnt die Gewinnzone im Gewinnpunkt (Break-Even-Analyse), bei nicht linearen Kurvenverläufen können mehrere Gewinnzonen auftreten (Gewinnlinse)....
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BWL
(
Internes Rechnungswesen
) ,
BWL
(
Produktions- und Kostentheorie
)
Gewinnzuschlag
Begriff der Kalkulation: Zuschlag, der beim Verkauf von Gütern und Leistungen meist in Prozenten der Selbstkosten bzw. im Einzelhandel in Prozenten des Einstands- oder Verkaufspreises berücksichtigt wird....
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BWL
(
Internes Rechnungswesen
)
Gewohnheitsmäßigkeit
Es handelt sich um strafbegründendes oder strafschärfendes Merkmal bei einer Straftat: Ein durch ständige Wiederholung entwickelte nachhaltige Vorgehensweise zur Begehung von Straftaten bestimmter Art. Beispiel: Die gewohnheitsmäßig begangene Jagdwilderei (§292 II Satz 2 Nr. 1 StGB), wie sie zumindest in den alten Alpensagas ein beliebtes Sujet ("Wildschütz") war....
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Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
)
Gewohnheitsrecht
1. Allgemein: Ungeschriebene Rechtsnormen, die sich durch ständige Übung gebildet haben und auf dem allg. Rechtsbewusstsein beruhen. Ähnlich: Verkehrssitte, Handelsbrauch. 2. Steuerrecht: Gewohnheitsrecht ist umstritten. Aufgrund des strengen Gesetzvorbehalts im Rahmen des Eingriffsrechts...
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Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
gewöhnlicher Aufenthalt
Steuerrecht Ort, wo sich jemand unter solchen Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er dort nicht nur vorübergehend verweilt. Gewöhnlicher Aufenthalt ist gleichbedeutend mit dauerndem, im Gegensatz zu dem nur vorübergehenden Aufenthalt. Unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher...
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Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
)
gewöhnlicher Geschäftsverkehr
Nach § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert eines Grundstücks aus den Werten abzuleiten, die sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gebildet haben. Kriterien für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr sind: offene Märkte (keine Vorschriften oder Eingriffe behindern den Marktzugang)Freiheit aller...
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BWL
(
Baufinanzierung
)
gezeichnetes Kapital
Nominalkapital von Kapitalgesellschaften, als erste Position auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 I HGB). Bei der...
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gezillmerte Nettoprämie
1. Begriff: Jährlich zu entrichtende Prämie für eine Lebensversicherung mit laufender Prämienzahlung, deren Barwert – ermittelt mit den für die Prämienkalkulation unterstellten biometrischen Ausscheidewahrscheinlichkeiten und dem Rechnungszins – dem mit den gleichen Grundlagen...
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BWL
(
Versicherungsmärkte, -produkte, -leistungen
)
gezogener Wechsel
Wechsel, bei dem der Wechselaussteller den Bezogenen (Schuldner) anweist, dem Wechselnehmer (Begünstigter) bei Fälligkeit eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Akzeptiert der Bezogene den Wechsel durch Unterschrift (quer schreiben), dann ist er verpflichtet, dem Wechselinhaber bei Vorlage des...
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BWL
(
Kreditgeschäft
)
GfÖ
Abk. für Gesellschaft für Ökologie. ...
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VWL
(
Forschung und Hochschulwesen
)
GfürO
Abk. für Gesellschaft für Organisation e.V. ...
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VWL
(
Forschung und Hochschulwesen
)
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