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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Presseerzeugnisse

    Allgemein

    vertraglich gesichertes Anrecht auf Bezug gleichartiger Leistungen für eine bestimmte Zeit, z.B. Theater-, Zeitschriftenabonnement.

    Presseerzeugnisse

    Bezeichnung für die Verpflichtung zur laufenden Abnahme eines periodisch erscheinenden Presseerzeugnisses. Der Preis eines Abonnements (kurz: Abo-Preis) kann liegen in Höhe des Einzelverkaufspreises (ggf. mit Zustellgebühr). Diese Preissetzung ist insbesondere üblich im Programmzeitschriftenmarkt und bei Abonnements, die über den Werbenden Buch- und Zeitschriftenhandel (WBZ) vertrieben werden. Häufig werden Abonnements auch mit einem Preisvorteil für den Kunden angeboten, der jedoch nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts nicht über 15 Prozent liegen darf.

    Nach der Vertriebsform des Abonnements kann zwischen dem Verlagsabonnement und dem WBZ-Abonnement unterschieden werden. Grundsätzlich können Abonnements auch nach den verschiedenen Angebots- und Gewinnungs­formen differenziert werden (Abonnement, Angebotsformen von).

    Der Vorteil des Abonnements gegenüber anderen Vertriebssparten von Presse­erzeugnissen (Presseerzeugnis, Vertriebs­sparten von) liegt aus Verlagssicht in der Absatz- und Planungssicherheit sowie dem Ausbleiben von Remissionen. Nachteilig wirken sich die höheren Versandkosten aus (Pressepost).

    Der Anteil von Abonnements an der Gesamtauflage fällt segment- und titelabhängig unter­schiedlich aus. Im Durchschnitt beträgt derzeit die Abonnementquote bei den Publi­kums­zeitschriften 44 Prozent, bei den Zeitungen 67 Prozent und bei den Fachzeitschriften 85 Prozent (Stand: 2010). Zu beachten ist jedoch, dass in den Werten für IVW-geprüfte Publikums­zeitschriften (IVW) auch die Mitglieder­zeitschriften von Verbänden, Automobilclubs etc. enthalten sind und daher der Abo-Anteil bei den freiverkäuflichen Titeln entsprechend geringer ausfällt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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