Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Abruf vom 19.02.2018 - 16:53
Abruf
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelsklausel in Kaufverträgen, die den Käufer mangels Vereinbarung einer Frist zur Abnahme binnen angemessener Frist verpflichtet. Ist „Abruf nach Bedarf” vereinbart, darf der Käufer sich nicht anderweitig eindecken; maßgebend ist der bisherige oder der zu erwartende Bedarf.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon