Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Abrufrisiko vom 22.07.2009 - 11:12
- Revision von Abrufrisiko vom 22.07.2009 - 11:12
- Revision von Abrufrisiko vom 01.03.2010 - 15:22
- Revision von Abrufrisiko vom 05.05.2010 - 08:32
- Revision von Abrufrisiko vom 17.05.2011 - 08:57
- Revision von Abrufrisiko vom 21.02.2013 - 17:04
- Revision von Abrufrisiko vom 21.12.2017 - 16:34
- Revision von Abrufrisiko vom 19.02.2018 - 14:45
Abrufrisiko
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gefahr einer unerwarteten Inanspruchnahme von Kreditzusagen (aktiv) bzw. von unplanmäßigen Verfügungen von Gläubigern über ihre Einlagen (passiv). Das Abrufrisiko ist eine Form des Liquiditätsrisikos, unter dem allgemein die Gefahr verstanden wird, dass Kapitalzu- und ‑abflüsse zulasten der Liquidität nicht aufeinander abgestimmt auftreten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon