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Abrufrisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Gefahr einer unerwarteten Inanspruchnahme von Kreditzusagen (aktiv) bzw. von unplanmäßigen Verfügungen von Gläubigern über ihre Einlagen (passiv). Das Abrufrisiko ist eine Form des Liquiditätsrisikos, unter dem allgemein die Gefahr verstanden wird, dass Kapitalzu- und ‑abflüsse zulasten der Liquidität nicht aufeinander abgestimmt auftreten.

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