Abschichtungsbilanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bilanz zur Feststellung der Vermögenslage einer Personengesellschaft beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Stichtag für die Abschichtungsbilanz ist der Zeitpunkt des Ausscheidens; im Fall des Ausschlusses durch Ausschließungsklage der Tag der Klageerhebung (§ 140 II HGB). Im Gegensatz zur jährlichen Bilanz ist die Abschichtungsbilanz eine Vermögensbilanz und entspricht insofern der Auseinandersetzungsbilanz.
Vgl. auch Auseinandersetzungsguthaben.
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