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Revision von Abschlussagent vom 08.06.2009 - 11:25
Abschlussagent
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelsvertreter, bes. Versicherungsvertreter, der nicht nur Verträge vermittelt, sondern auch abschließt (§ 84 HGB, § 164 I BGB).
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