Direkt zum Inhalt

Absetzung für Substanzverringerung (AfS)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach § 7 VI EStG für den Verbrauch der Substanz (Substanzverringerung) bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen u.ä. Betrieben anzusetzender Aufwandposten. Die Höhe der AfS richtet sich nach dem Verhältnis der Fördermengen im Kalender- oder Wirtschaftsjahr zu der gesamten geschätzten Abbaumenge. Die allgemeinen Vorschriften über die lineare Absetzung können wahlweise sinngemäß angewendet werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com